Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Lieferungen, Leistungen und Angebote von Werner Zeller (im Folgenden „magno.la“), Abt-Bennostrasse 17, 2202 Enzersfeld, Österreich, ATU12345678, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“).
- Die AGB gelten für Geschäftsvorgänge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz).
- Die AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen von magno.la entsprechend der jeweiligen Auftragsbestätigung.
- Bedingungen des Auftraggebers, welche diesen AGB widersprechen oder von ihnen abweichen, erkennt magno.la nicht an, es sei denn, magno.la hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen seitens magno.la gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Der Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnet und die unterzeichnete Auftragsbestätigung an magno.la retourniert.
III. Geheimhaltung
- Angebote, Entwürfe und Zeichnungen, die von magno.la vorgelegt werden, dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung von magno.la zugänglich gemacht werden.
- Nach Abschluss der Montage wird der Montagepartner eine Fotodokumentation der durchgeführten Arbeiten erstellen. Sofern der Kunde dies bei Vertragsabschluss nicht angegeben und widersprochen hat, darf magno.la diese Aufnahmen zu Werbe- und Geschäftszwecken verwenden. Siehe §§ 15, 18a UrhG, § 5 UrhG und ist daher nicht klagbar.
IV. Preise
- Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und „ab Werk“, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei einer Preisreduktion von mehr als 10% kann die gelieferte Ware B-Qualität aufweisen. B-Ware bedeutet, dass sichtbare Kratzer und Gebrauchsspuren vorhanden sein können. Technisch ist B-Ware in Ordnung und voll einsatzfähig.
- magno.la kann zusätzliche Kosten für Liefer- und Montageverzögerungen, die vom Kunden verursacht werden, gesondert in Rechnung stellen.
- Sofern nicht anders angegeben, sind erforderliche Fundamente nicht im Auftrag enthalten.
- Maurerarbeiten sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten durchzuführen. Kosten für Montage, Zustellung und fachgerechten Anschluss der bestellten Lieferung an bestehende Konstruktionen jeglicher Art werden vom Auftraggeber gesondert an den Montagepartner vergütet, nach Vereinbarung gesondert organisiert der Auftraggeber dies auf eigene Rechnung. Benötigte Gerüste, Kräne, Hebebühnen etc. sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen und aufzustellen.
- Zusatzleistungen und -arbeiten, die über den Auftrag hinausgehen, werden vom Auftraggeber gesondert nach gesonderter Auftragsausfertigung vergütet.
- Regiearbeiten werden nach geleisteten Stunden und sonstigen entstandenen Kosten abgerechnet – das Regieentgelt beträgt 84,00 Euro pro Stunde pro Mitarbeiter inklusive 20% Umsatzsteuer.
- Sollte das Bauvorhaben trotz gültiger Baugenehmigung eingestellt werden, sind die bis dahin erbrachten Leistungen stets zu vergüten. Angemessene Anfahrtszeiten der Mitarbeiter von magno.la sowie der Mitarbeiter der Montagepartner gelten als Arbeitszeit und werden auf Basis des Regie-Satzes oder anderer gültiger vertraglicher Vereinbarung in Rechnung gestellt.
- Kostenlos sind lediglich das erste von magno.la erstellte Angebot und die (auf Wunsch) anschließende Beratung (beim Auftraggeber vor Ort). Weitere von magno.la zum Zwecke der Angebotslegung erstellte Angebote oder Informationsgespräche (beim Auftraggeber vor Ort) und Pläne sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Die Kosten hierfür betragen derzeit 38 Euro zzgl. USt pro angefangene halbe Stunde und 1,5 Euro zzgl. USt pro Anfahrts- und Abfahrtskilometer. Bei Auftragserteilung können diese Kosten nach Vereinbarung in Abzug gebracht werden.
V. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Die Zahlungsbedingungen für die Lohnzahlung werden zwischen magno.la und dem Auftraggeber bei Auftragsausfertigung vereinbart.
- Mitarbeiter von magno.la sind nicht zum Inkasso berechtigt (Kassenpflicht). magno.la ist berechtigt, Lieferung und Leistungen bis zur entsprechenden Bezahlung zurückzubehalten.
- Bei Zahlungsverzug ist magno.la berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe ab Fälligkeit zu verrechnen. Für Verbraucher beträgt dieser 4% p.a.
- Leistet der Kunde eine Teilzahlung gemäß Punkt V.1 nicht, ist magno.la berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Lässt der Kunde die Nachfrist ungenutzt verstreichen, ist magno.la berechtigt, 30% der Auftragssumme zuzüglich der entsprechenden Umsatzsteuer als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Darüber hinaus hat der Kunde allfällige Teile der bestellten Lieferung zu den vereinbarten Preisen zu bezahlen.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Leistungen Eigentum von magno.la. Bei Weiterveräußerung solcher Vorbehaltsware hat der Kunde seine Zahlungsansprüche gegen den Dritten (Käufer) im Rahmen der noch offenen Forderung an magno.la abzutreten.
- Werden die gelieferten Waren gepfändet oder anderweitig von Dritten in Anspruch genommen, hat der Kunde auf das Eigentum von magno.la hinzuweisen und diese unverzüglich von der Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme zu verständigen. Wird über das Vermögen des Kunden ein Konkurs-, Ausgleichs- oder Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, entfallen gewährte Rabatte, Zahlungsbedingungen und sonstige Vergünstigungen. Dies gilt auch für Fälle der außergerichtlichen Einigung.
VII. Lieferung, Gefahrenübergang
- Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Voraussichtliche Liefertermine werden bei Auftragserteilung mit magno.la besprochen. Der genaue Liefertermin wird ca. eine Woche oder kurzfristig telefonisch oder schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart.
- Die Lieferfrist beginnt erst nach Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung und Eingang der vereinbarten Anzahlung sowie allfälliger behördlicher Genehmigungen.
- Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhergesehene, von magno.la nicht zu vertretende Umstände, auch wenn sie bei Unterlieferanten von magno.la eintreten, verlängern die Lieferzeit, ohne dass der Auftraggeber daraus Ansprüche ableiten kann. Beginn und Ende solcher Hindernisse werden dem Kunden mitgeteilt.
- Bei mindestens vierzehn-tägiger Lieferverzögerung, die magno.la zu vertreten hat, kann der Auftraggeber unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zehn Tagen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzug von magno.la sind ausgeschlossen.
- Mit Erbringung der Leistung durch magno.la gehen alle Gefahren auf den Auftraggeber über. Auch wenn Teillieferungen vorgesehen sind, geht diese Gefahr mit deren Übergabe auf den Kunden über. Das Eigentum an der Ware geht jedoch nicht gleichzeitig mit dem Gefahrenübergang auf den Kunden über. magno.la behält sich das Eigentum gemäß Punkt VI. (Eigentumsvorbehalt) dieser AGB bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vor.
VIII. Rücktrittsrecht
- Hat der Kunde seine Vertragserklärung nicht in Räumen abgegeben, die magno.la für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd nutzt, oder auf einem von magno.la für diesen Zweck benutzten Messestand, kann er seine Vertragserklärung widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Der Widerruf kann bis zum Vertragsabschluss oder binnen einer Woche danach erklärt werden. Die Frist beginnt mit Zustellung einer Urkunde an den Kunden, die zumindest die Bezeichnung und die Anschrift von magno.la, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch nach Vertragsabschluss. Diese Belehrung ist dem Auftraggeber bei Entgegennahme seiner Vertragserklärung zu erteilen. Aufträge, die auf Grund einer Anfrage des Kunden über einen Besuch bei ihm entstanden sind, gelten nicht als widerruflich.
- Das Rücktrittsrecht gilt auch, wenn magno.la oder ein mit ihr zusammenwirkender Dritter im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches Ansprechen auf der Straße in der vom Lieferanten für seine/ihre Zwecke benutzten Räumlichkeiten, die füröffentliche Zwecke genutzt werden, mit dem Kunden in Kontakt tritt. Der Widerruf bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit magno.la oder deren Beauftragten zum Zwecke des Abschlusses dieses Vertrages angebahnt hat. (Anruf, E-Mail, Besuch im Schauraum etc.).
- Alle Elemente, die nach Kundenwunsch konfiguriert und hergestellt werden, sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Bei Vertragsrücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% auf Standardprodukte erhoben.
IX. Haftung/Gewährleistung
- Übermittelt der Auftraggeber Pläne mit Maßen, so haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit der Pläne, sofern nicht ausdrücklich eine kostenpflichtige Naturmaßaufnahme zwischen magno.la/Montagepartner und Auftraggeber vereinbart wurde. Der Auftraggeber haftet auch für die fachgerechte Ausführung der von ihm erbrachten Vorleistungen.
- Zeichnungen, die magno.la anfertigen muss, werden vom Auftraggeber gesondert vergütet, ausgenommen Pläne.
- Erfolgt die Lieferung nach Angaben, Zeichnungen und Plänen oder Modellen des Kunden, so haftet magno.la nur für die planmäßige Herstellung nach diesen Vorgaben. magno.la haftet nicht für vom Auftraggeber zu vertretende Zeichnungsfehler oder sonstige Fehler, die von anderen Fachleuten zu vertreten sind.
- Erbringt magno.la eine mangelhafte Leistung, so ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
- magno.la haftet nicht für Mängel oder Schäden, die durch Abnutzung, unsachgemäße Wartung, falsche Verwendung oder Umstände verursacht werden, die außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegen.
- Sämtliche Schadenersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
- Das Risiko der Baugrundverwendung trägt ausschließlich der Auftraggeber. magno.la ist nicht verpflichtet, den Baugrund zu überprüfen. magno.la/Montagepartner haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Schäden am Fundament, die durch die Montage der Überdachung oder anderer Elemente entstehen.
X. Allgemeine Produktinformationen, Abweichungen
- Terrassendach, Pergola mit Lamellen, Pergola mit Faltdach oder Carport entsprechen keinem Wintergarten und sind daher nicht 100% dicht.
- Für Wandanschlüsse oder Spaltenabdichtungen an Dächern empfiehlt magno.la dem Auftraggeber eine fachgerechte Abdichtung durch einen konzessionierten Installateur. magno.la weist ausdrücklich darauf hin, dass die bei der Dachmontage hergestellte Spaltenüberdeckung lediglich eine mechanische Verbindung und keine installateurmäßige Abdichtung darstellt.
- Fallrohre und Rinnen müssen regelmäßig gereinigt werden, um einen ungehinderten Wasserabfluss zu gewährleisten. Bei Starkregen kann es dennoch zu Wasserüberlauf kommen.
- Ergeben sich Abweichungen von der vereinbarten Ausführungsform des Liefergegenstandes im Zusammenhang mit der statischen Berechnung der bestellten Konstruktion, so ist magno.la verpflichtet, unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers die notwendigen Änderungen des Plans unter Berücksichtigung der Statik vornehmen Anforderungen. Zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ausführung des geänderten Plans werden vom Auftraggeber zusätzlich vergütet. Eine solche Planänderung gibt dem Kunden kein Rücktrittsrecht. Ergibt die von magno.la durchgeführte Aufmaßprüfung, dass die veranschlagten Montagekosten überschritten werden und mit dem Kunden keine Einigung über einen Aufpreis erzielt werden kann, ist magno.la berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Angaben in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Abbildungen und Anzeigen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht werden. Ansonsten handelt es sich um eine symbolische Darstellung.
- Je nach Bestellung liefert magno.la eine maximale Anzahl an Stecksystemen. Bei Lieferung von Systemen mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen hat der Kunde ein entsprechendes Kabel zur Anbindung des Systems zu verlegen. Die Dimensionierung des Kabels hat durch einen Elektrofachmann zu erfolgen. Alle Systeme sind nach Abschluss der Montage durch den Kunden fachgerecht durch einen Elektrofachmann zu erden.
XI. Hinweise zur Bauausführung
- Bauliche Voraussetzungen Tragfähiger, frostbeständiger und ebener Untergrund sowie glatte horizontale und vertikale Anschlusswände sind zwingende Voraussetzungen für die Montage. Die Grundkonstruktion muss geeignet sein, die zusätzlich zum Eigengewicht auftretenden Zusatzlasten (Schneelast, Windeinwirkung etc.) in jede Richtung verformungsfrei aufzunehmen. magno.la weist darauf hin, dass sowohl Mauerwerk als auch Boden selten lotrecht oder eben sind, daher können Spalten, Löcher und Fugen zurückbleiben. Spenglerarbeiten und das dadurch erforderliche Blech sind nicht im Preis enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vermerkt ist. Aufwand und Notwendigkeit werden nach Abschluss der Montage mit dem Kunden besprochen und können separat beauftragt werden. Anpassungsarbeiten werden zum Stundensatz verrechnet, der derzeit 62,00 Euro (inkl. MwSt.) pro Mitarbeiter beträgt. magno.la weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Auftraggeber bei den zuständigen Baubehörden über die jeweiligen Bauvorschriften hinsichtlich Bebaubarkeit, Gebäudegewicht, Höhe oder Sichtbarkeit zu informieren hat und allfällige erforderliche behördliche Genehmigungen selbst einzuholen hat.
- Baugenehmigung Die Klärung der Notwendigkeit einer Baugenehmigung obliegt dem Kunden. Gegebenenfalls veranlasst magno.la die Erstellung eines vollständigen Lageplans und aller weiteren erforderlichen Unterlagen durch den Bauherrn. Die damit verbundenen Kosten sind vom Bauherrn (Bauwerber) zu tragen, dies gilt auch im Falle eines negativen Bescheids. Der Bauantrag/die Bauanzeige ist vom Bauherrn durchzuführen.
- Auftrags- und Planbestätigung Bitte beachten Sie, dass magno.la ohne vorherige schriftliche Beauftragung durch den Kunden keine Schritte unternimmt, die über allgemeine Informationsleistungen hinausgehen. Auch die Produktion beginnt erst nach Freigabe des Plans durch den Bauherrn. magno.la übernimmt keine Haftung für etwaige Verzögerungen.
- Montage Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber dafür verantwortlich ist, dass seine Brandmeldeanlagen während der gesamten Montagezeit teilweise oder vollständig abgeschaltet sind. Der Auftraggeber ist auch für die Stellung einer Brandwache (sofern erforderlich) verantwortlich. Etwaige Fehl- oder Täuschungsalarme und die damit verbundenen Kosten (einschließlich Ausfallzeiten unseres Personals) trägt der Auftraggeber. Bitte stellen Sie auch sicher, dass die Arbeiter Zugang zu Strom und Sanitäranlagen (Trinkwasser, Toilette) haben. Sollte dies nicht möglich sein, ist dies gegen Aufpreis zu erbringen. Bitte informieren Sie sich daher vorab. Die Montage erfolgt auf Fundamenten, die bauseits nach den Maßangaben von magno.la erstellt werden. Fundamente gehören in der Regel nicht zum Leistungsumfang von magno.la. magno.la übernimmt keine vertraglichen Verpflichtungen zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (erforderliche Genehmigungen) oder zu Planungsaufgaben (Architektur, Konstruktion/Statik).
- Bestehende Baumängel und Bauschäden Vorhandene, verdeckte Mängel und Schäden an bestehenden Bauwerken sind vorab bauseits zu prüfen. Für eventuelle Schäden am vorhandenen Bauwerk oder an der von magno.la errichteten Konstruktion kann keine Haftung und/oder Gewährleistung übernommen werden.
- Temperaturunterschiede Aufgrund von Temperaturunterschieden und erhöhter Luftfeuchtigkeit kann es gelegentlich zu Kondenswasserbildung an der Oberfläche kommen. Dies ist unvermeidlich und kann durch aktive Belüftung behoben werden.
- Zusatzvereinbarungen und Änderungen Änderungen der Bauleistung sind möglich. Bitte beachten Sie, dass dies zu Mehrkosten führen kann, die den Gesamtpreis des Auftrags verändern. Daher bedürfen alle Nebenabreden und Änderungen einer schriftlichen Auftragsänderungsbestätigung von magno.la.
XII. Datenschutz
- magno.la ist zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstiger gesetzlicher Geheimhaltungsverpflichtungen verpflichtet.
- magno.la verarbeitet die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (zur Vertragserfüllung erforderlich) DSGVO. Ausführliche Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage von magno.la unter www.magno.la
XIII. Sonstiges
- Im Rahmen der Beratung gibt magno.la neben Produktinformationen eine unverbindliche Stellungnahme zur geplanten Dachnutzung ab.
- Die tatsächliche Systemausführung entspricht „wie im Schauraum zu sehen“ und nicht etwaigen Prospektfotos.
- Die Anwendung österreichischen Rechts wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (zB IPRG, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt